Französische Regelung für das Seekajakfahren

Referenztext: Erlass vom 11. März 2008, am 8. April 2008 im Amtsblatt veröffentlicht
DEFINITION
Berechtigt, mehr als 300 Meter weit hinauszufahren, sind unter Voraussetzung der Einhaltung der technischen Regeln Boote, die ausschließlich durch menschliche Kraft bewegt werden und die nachfolgend genannten Mindestmerkmale aufweisen:
• Länge über 4 Meter
• Breite über 0,45 Meter
• Bei Mehrrumpfbooten entspricht die Gesamtbreite der Summe der Breiten des Hauptrumpfes und des oder der Seitenrümpfe, vorausgesetzt letztere haben eine Länge von mehr als 1,5 Meter. Diese Breite muss mehr als 0,40 Meter betragen.
• Boote, die mithilfe von Rudern bewegt werden und deren Breite mehr als 1 Meter beträgt, müssen einen L/B-Quotienten von weniger als 10 haben (L ist die Länge, B die Breite).
HINWEIS: Schlauchboote, die ausschließlich durch menschliche Kraft angetrieben werden, sind Strandgeräte und ihre Navigationszone ist auf einen Küstenstreifen von 300 Metern beschränkt.
BEDINGUNGEN FÜR DIE SEEBEFAHRUNG
Diese Boote dürfen nur tagsüber und nur bis zu 2 Meilen vom einem Anlegeplatz entfernt fahren.
Die Seebefahrung bis zu 5 Meilen* von einem Anlegeplatz entfernt ist nur in Gruppen von zwei Booten und auf Sicht gestattet.
PFLICHTEN
Die Boote müssen beim Direktorat für maritime Angelegenheiten registriert sein und sind vom Tragen äußerer Kennzeichen zur Identifizierung befreit. Das Bootszertifikat, das bei der Registrierung ausgehändigt wird, muss mitgeführt werden.

AUSRÜSTUNGSMATERIAL
Bei einer Seebefahrung bis zu zwei Meilen* von einem Anlegeplatz entfernt:
• Rettungsweste
• Befestigungsseil mit Karabiner, dessen Länge mindestens der Länge des Bootes entspricht
• Notpaddel oder Notruder, außer bei Booten, die mit Rudern bewegt werden und mehr als ein Besatzungsmitglied haben
• Vorrichtung, um die Dichtheit der Sitzluke(n) zu gewährleisten, außer bei Booten, die mit Rudern bewegt werden und bei "Sit-on-Tops"
• Wasserschaufel, die mit einer Leine am Boot befestigt ist oder eine Lenzpumpe, außer bei selbstlenzenden Cockpits
• Schleppvorrichtung: Befestigungselement und Abschleppseil. Seil muss ausreichend lang sein (mehr als die doppelte Kajaklänge)
• Mittel, eine ins Wasser gefallene Person wieder an Bord zu holen: Rettungsleine, Paddle Float oder Rolling Float bei Solofahrten
• Leuchtmittel (Blitzlampe, Leuchtstab, ...)
Bei einer Seebefahrung bis zu 6 Meilen* von einem Anlegeplatz entfernt ist zusätzlich folgende Ausrüstung erforderlich:
• Kompass
• drei rote Handfackeln gemäß Abschnitt 311 "Schiffsausrüstung"
• akustischer Signalgeber (Nebelhorn oder effiziente Signalpfeife)
• Seekarte des betreffenden Gebiets
• Signalspiegel
Zusätzliche Empfehlungen:
• VHF-Handfunkgerät, wasserdicht oder in einer wasserdichten Hülle, Handy, GPS
• Ersatzpaddel
• Internationaler Code für Paddel-Signale
• Vor Aufbruch über Wetter, Strömung und Gezeiten informieren
*1 Seemeile = 1 852 Meter
Unverbindliche Informationen. Für weitere Auskünfte siehe Website des Ministeriums für Transport auf www.mer.gouv.fr
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